Vorbereitungslehrgänge zur Staatlichen Fischerprüfung

Sie interessieren sich für einen unserer Vorbereitungslehrgänge zur Staatlichen Fischerprüfung, welche wir im Auftrag des LFV Baden-Württemberg e.V. durchführen?

Ab 10 Jahren darf man an der Prüfung teilnehmen, ab 16 Jahren ist der Fischereischein Pflicht. Vorkenntnisse braucht man dafür keine.

Der Lehrgang umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 32 Unterrichtsstunden und deckt die fünf Prüfungsthemen ab: allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerökologie und Fischhege, Gerätekunde und Fangtechnik sowie Gesetzeskunde.

In der anschließenden staatlichen Prüfung warten 60 Multiple-Choice-Fragen auf euch, jeweils 12 pro Themengebiet, in 2 Stunden Bearbeitungszeit.

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Häufig gestellte Fragen

Der Lehrgang umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 32 Unterrichtsstunden, verteilt auf mehrere Abende.

Der Lehrgang umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 32 Unterrichtsstunden, verteilt auf mehrere Abende.

Ab 10 Jahren dürft ihr an der staatlichen Fischerprüfung teilnehmen, ab 16 Jahren ist der Fischereischein Pflicht, um selbstständig angeln zu dürfen.

Nein, der Kurs steht auch Nicht-Mitgliedern offen. Wer möchte, kann natürlich im Anschluss gerne Mitglied bei uns werden.

Die fünf staatlich vorgeschriebenen Prüfungsthemen: allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerökologie und Fischhege, Gerätekunde und Fangtechnik sowie Gesetzeskunde.